COMMUNICATION KLUB7®
Contact person: Dipl. Designer Daniela Krause
Phone: +49 30 420 88 98 2
Mobil: +49 177 85 24 7 95
E-mail: klub7@klub7.de
Skype: KLUBSIEBEN
Web:
www.klub7.de
Myspace:
myspace/klub7klub
Vimeo:
www.vimeo.com/klub7
Flickr:
www.flickr.com/photos/klub7
Facebook:
www.facebook.com
Artbastard:
www.iloveartbastard.com
ATELIER KLUB7®
Künstlergruppe KLUB7®
Krause & Heinicke & Wieloch & Stender & Albrecht & Popkowski GbR
c/o Daniela Krause
Dolziger Straße 13
10247 Berlin
Germany
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ARTISTS & DESIGNERS TEAM KLUB7®
We are a collective of six designers and artists who live in Halle and Berlin. We work and create within the sub-cultural
areas of comic, illustration and urban art. KLUB7 was founded in 1998. Since then, we have been realizing various wall
and interior design projects. KLUB7’s fresh, authentic, urban style that is characterized by its long-year activity within the
scene, is captivating.
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MEMBERS
OTTO BAUM,
MIKE OKAY,
LOWSKII,
KID CASH,
DISKO ROBOT,
DANI DAPHNE
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© 2010 - All projects, design, text, photography, works made by KLUB7.
All rights reserved.
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HAFTUNGSHINWEIS
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AGB
KLUB7 - Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeines - Geltung der Bedingungen
Verträge, die mit der Künstlergruppe KLUB7 geschlossen werden, gelten ausschließlich unter Einbeziehung der vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen des Kunden erkennt die Künstlergruppe KLUB7 nicht an, es sei denn sie wurden von der Künstlergruppe KLUB7 vor Vertragsschluss anerkannt. Sie gelten dann nur für den jeweiligen Vertrag, für den sie vereinbart wurden. Diese AGB gelten auch dann, wenn die Künstlergruppe KLUB7 in Kenntnis entgegenstehender oder von ihren AGB abweichenden Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführen.
§ 1 Urheberrecht
1.1 Urhebererklärung
Die Künstlergruppe KLUB7 versichert, dass sich das Werk in ihrem alleinigen Eigentum befindet und frei von Rechten Dritter ist.
KLUB7 versichert darüber hinaus, dass das Werk eine eigenständige Arbeit von ihm ist.
1.2 Nutzung und Verwertung
Jede Nutzung und Verwertung des Werkes ist nur nach Unterrichtung und mit Zustimmung der Künstlergruppe KLUB7 erlaubt und gilt nur für die vereinbarte Dauer und den vereinbarten Zweck.
Mit dem Besitz des Werkes sind – sofern nicht anders vereinbart – keine Verwertungs-
oder Nutzungsrechte nach dem Urheberrechtsgesetz verbunden; dies
gilt insbesondere für das öffentliche Ausstellen.
1.3 Namensnennung
Bei jeder Nutzung des Werkes ist der Name der Künstlergruppe KLUB7 (Urheber) zu nennen.
1.4 Angemessene Vergütung
Für jede Nutzung oder Verwertung des Werkes hat die Künstlergruppe KLUB7 Anspruch auf angemessene Vergütung (§ 32 UrhG – Urheberrechtsgesetz).
1.5 Veröffentlichungen
Sämtliche Abbildungen, Reproduktionen und Publikationen des Werkes bedürfen des Einverständnisses der Urheber.
Zur Werknutzung überlassene Unterlagen (Fotos, Dias, Texte u. a.) dürfen nur mit Einverständnis der auf den Unterlagen genannten Künstlergruppe KLUB7 und unter Nennung ihres Namens veröffentlicht werden.
1.6 Aktuelle Berichterstattung zur Ausstellung
Im Zusammenhang mit einer Ausstellung ist das Recht zur aktuellen Berichterstattung über das Werk eingeräumt, ebenso das Recht zur Abbildung des Werkes auf Plakat, Einladung, im Internet sowie im Katalog.
1.7 Folgerecht/Zugangsrecht
Das Folgerecht (§ 26 UrhG) und das Zugangsrecht (§ 25 UrhG) werden anerkannt.
Darüber hinaus besteht die Verpflichtung, soweit zumutbar der Künstlergruppe KLUB7 das Werk vorübergehend zur Nutzung (z. B. für Ausstellungen, Retrospektiven usw.) zu überlassen.
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§ 2 Rechte, Pflichten und Leistungen beider Vertragsparteien
2.1 Angebot und Vertragsschluss im Internet
Mit dem Absenden einer Bestellung auf der Internetseite von KLUB7 macht der Kunde die Künstlergruppe KLUB7 ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages. Mit Zugang der Auftragsbestätigung der Künstlergruppe KLUB7 per E-Mail beim Kunden kommt ein rechtsverbindlicher Kaufvertrag zustande. Wird vom Kunden für die Lieferung oder einen Teil davon eine abweichende Lieferanschrift angegeben, so kommt der Vertrag gleichwohl mit dem Kunden zustande. Soweit der Kunde lediglich in Vollmacht eines Dritten handelt, kommt der Vertrag nur dann mit dem Dritten zustande, wenn die Vollmacht vorgelegt wurde und die Künstlergruppe KLUB7 den Vertragsschluss mit dem Dritten ausdrücklich bestätigt hat. In allen sonstigen Fällen ist die abweichende Lieferanschrift für das Zustandekommen des Vertrages unbeachtlich. Die Künstlergruppe KLUB7 behält sich das Recht vor, Aufträge abzulehnen und bereits geschlossene Verträge außerordentlich und fristlos zu kündigen, sofern sich aus den übermittelten Druckdaten pornografische, faschistische oder die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland verletzende Inhalte ergeben. Nach Vertragsschluss hat der Kunden keinen Anspruch auf eine Änderung seiner Bestelldaten. Jede Änderung des Kunden ist ein Angebot an die Künstlergruppe KLUB7 zum Abschluss eines Aufhebungsvertrages für den ersten Auftrag verbunden mit dem Angebot zum Abschluss eines neuen Vertrages über die Herstellung und Lieferung von Drucksachen. Die Künstlergruppe KLUB7 behält sich das Recht vor, dieses Angebot abzulehnen. Nimmt die Künstlergruppe KLUB7 das Angebot des Kunden an, so kann das mit der Erstattung der bei der Künstlergruppe KLUB7 für die Änderung anfallenden Kosten verbunden werden, die dem Kunden im Laufe des Änderungsprozesses mitgeteilt werden.
2.2 Übergabe des Werkes
Die Künstlergruppe KLUB7 ist verpflichtet, das Werk zum vereinbarten Termin, in einwandfreiem Zustand und eindeutig bezeichnet zu übergeben.
2.3 Präsentation / Technische Voraussetzungen
Über Art und Umfang der Präsentation entscheiden die Künstlergruppe KLUB7 und Nutzerin/Nutzer einvernehmlich. Die technischen Voraussetzungen werden von der Nutzerin / dem Nutzer gewährleistet und finanziert.
2.4 Veranstaltungen
Ist für die Präsentation des Werkes die Anwesenheit der Künstlergruppe KLUB7 zu einer Veranstaltung gewünscht, so ist sie dazu bereit, sofern der Termin rechtzeitig vereinbart wurde. Die anfallenden Kosten werden von der Nutzerin / dem Nutzer getragen; gleiches gilt für alle Folgeveranstaltungen.
Auf die Anwesenheit der Künstlergruppe KLUB7 ist in allen Werbematerialien hinzuweisen.
2.5 Publikationen/Katalog
Die Kosten für die Gestaltung und Herstellung sämtlicher Publikationen werden von der Nutzerin / dem Nutzer getragen. Leistungen, die in diesem Zusammenhang von der Künstlergruppe KLUB7 erbracht werden, werden der Nutzerin / dem Nutzer in Rechnung gestellt.
Die Festlegung der Höhe der Auflage sowie die Ausführung und Herstellung der Publikationen und/oder des Kataloges erfolgt in Absprache und im Einvernehmen
beider Vertragspartnerinnen/Vertragspartner. Die Künstlergruppe KLUB7 erhält einen angemessen hohen Teil der Auflage kostenlos zur eigenen Verfügung.
Kostenbeteiligung der Künstlergruppe KLUB7 ist nur in Zusammenhang mit der Herstellung eines Kataloges möglich, wird ausschließlich mit Kunstwerken geleistet und muss gesondert vereinbart werden.
2.6 Haftung
Die Künstlergruppe KLUB7 haftet nur für Schäden, die sie oder ihre Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen.
2.7 Versicherungen
Der Versicherungswert entspricht dem Verkaufswert und ist von der Künstlergruppe KLUB7 und der Nutzerin / dem Nutzer einvernehmlich festzulegen. Die Nutzerin / der Nutzer trägt die Kosten der anfallenden Versicherungen in voller Höhe. Die Versicherungen müssen nachgewiesen werden.
2.8 Transport/Transportversicherung
Die Kosten für den sachgemäßen Hin- und Rücktransport des Werkes sowie deren
Versicherung (»von Nagel zu Nagel«) sind in voller Höhe von der Nutzerin /
dem Nutzer zu übernehmen, sofern im Vertrag nicht anders vereinbart.
2.9 Garantie/Wartung/Reparatur
Garantieleistungen der Künstlergruppe KLUB7 für die künstlerische Gestaltung sind ausgeschlossen, sofern im Vertrag nicht anders vereinbart. Wartungsverpflichtungen werden nicht übernommen, es sei denn, sie werden gesondert vereinbart.
2.10 Vernichtung/Zerstörung/Diebstahl/Beschädigung/witterungsbedingte Schädigung
Die Nutzerin / der Nutzer trifft alle erforderlichen, technisch möglichen und zumutbaren
Vorkehrungen, um Schaden, Diebstahl usw. am Werk zu verhindern.
Bei einer Vernichtung oder Zerstörung des Werkes ist die Nutzerin / der Nutzer
bzw. die Eigentümerin / der Eigentümer verpflichtet, die Künstlergruppe KLUB7 unverzüglich zu unterrichten; das Recht der Künstlergruppe KLUB7 zur Geltendmachung eines Schadenersatzes wird hierdurch nicht berührt.
2.11 Beabsichtigte Vernichtung durch die Eigentümerin / den Eigentümer
Bei beabsichtigter Vernichtung des Werkes ist die Eigentümerin/der Eigentümer
verpflichtet, die Künstlergruppe KLUB7 vorab zu unterrichten und mit ihr eine einvernehmliche Regelung herbeizuführen, z. B. das Werk kostenfrei zurückzugeben.
2.12 Reisekosten
Die Reisekosten, Kosten für Übernachtungen sowie Mehraufwendungen der
Künstlergruppe KLUB7 zur Erfüllung des Vertrages werden von der Nutzerin / dem Nutzer gegen Nachweis erstattet.
2.13 Zusätzliche Leistungen
Zusätzliche Leistungen der Künstlergruppe KLUB7 werden von der Nutzerin / dem Nutzer gesondert vergütet. Bei Bedarf ist ein Kostenvoranschlag vorzulegen.
Alle mit den vereinbarten Wartungsverpflichtungen verbundenen Kosten werden
von der Nutzerin / dem Nutzer getragen und der Künstlergruppe KLUB7 gesondert vergütet.
Der Künstlergruppe KLUB7 ist es vorbehalten, erforderliche Restaurierungen oder Reparaturen gegen ein angemessenes Entgelt vorzunehmen.
Nimmt die Künstlergruppe KLUB7 die Restaurierung oder die Reparaturen nicht selbst vor, so gibt sie verbindliche Hinweise zu Art und Weise der Ausführung.
2.14 Rückgabe des Werkes
Wird das Werk der Nutzerin / dem Nutzer nur vorübergehend überlassen, so ist
sie/er verpflichtet, es nach Vertragsende unverzüglich und in einwandfreiem Zustand
zurückzugeben.
Eine Verlängerung der Überlassungsfrist bedarf der Einwilligung der Künstlergruppe. Ein für die Überlassung vereinbartes Honorar erhöht sich in diesem Fall zeitanteilig; der Erhöhungsbetrag wird mit Beginn der Verlängerung fällig.
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§ 3 Zahlungsbedingungen
3.1 Zahlungsfrist
Sämtliche Ansprüche der Künstlergruppe KLUB7 auf Zahlung sind fällig, wenn nicht im Vertrag anders vereinbart, je zur Hälfte bei Vertragsabschluss und bei Erbringung der von der Künstlergruppe KLUB7 geschuldeten Leistung.
Sie sind zahlbar ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen.
3.2 Mehrwertsteuer
Sämtliche Vergütungen und Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen
Mehrwertsteuer.
3.3 Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Begleichung sowohl des Gesamtpreises als auch der Vergütungen
für zusätzliche Leistungen der Künstlergruppe KLUB7 verbleibt das Kunstwerk im Eigentum der Künstlergruppe KLUB7.
3.4 Minderung der Vergütungen
»Nichtgefallen« der Ausführung des Werkes der Künstlergruppe, eines Auftrages oder einer Präsentation kann nicht zu einer Minderung der Vergütungen führen.
3.5 Abgabepflicht
Die gesetzliche Künstlersozialversicherungsabgabe sowie anfallende Abgaben
an entsprechende Verwertungsgesellschaften werden von der Nutzerin / dem
Nutzer getragen, sofern sie/er abgabepflichtig ist.
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§ 4 Aufhebung und Kündigung von Verträgen
4.1 Form
Aufhebung und Kündigung von Verträgen bedürfen der schriftlichen Form.
4.2 Aufhebung/Kündigung durch die Nutzerin / den Nutzer
Im Falle der Aufhebung/Kündigung durch die Nutzerin / den Nutzer wird ein Honorar für die nicht zur Nutzung übernommene Arbeit fällig; es beträgt mindestens 50 Prozent des vereinbarten Honorars zuzüglich der nachgewiesenen Materialkosten.
4.3 Aufhebung/Kündigung durch die Künstlergruppe KLUB7
Im Fall der Aufhebung/Kündigung durch die Künstlergruppe KLUB7 ist die Rückzahlung der bis zum Zeitpunkt der Kündigung gezahlten Vergütungen ausgeschlossen.
4.4 Absage im Krankheitsfall
Bei einer Absage wegen Krankheit der Künstlergruppe KLUB7 ist ein ärztliches Attest beizubringen. Die Rückzahlung bereits gezahlter Vergütungen ist ausgeschlossen.
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Erläuterungen zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das grundlegende Vertragsverhältnis zwischen Bildenden Künstlerinnen und Künstlern und deren jeweiliger Vertragspartei.
Die Vertragspartnerinnen und -partner können verschiedenste Nutzerinnen
und Nutzer sein: Veranstalter, Galeristen, Kommissionäre, Auftraggeber, Käufer unter
anderen.
Die AGB sind Grundlage aller Musterverträge. Sie sollten vor Vertragsunterzeichnung
von beiden Parteien zur Kenntnis genommen werden. Mit der Unterzeichnung des
Vertrages werden die AGB von beiden Seiten akzeptiert. Das hat zur Folge, dass die in
den AGB aufgelisteten Paragraphen Bestandteile des Vertrages werden, ohne darin
aufgeführt sein zu müssen. Wenn identische Paragraphen oder Formulierungen sowohl
in den AGB als auch in den einzelnen Verträgen vorkommen, bekräftigt das die
Bedeutung dieser Passagen für den konkreten Vertrag und ist kein Grund, aus einem
von beiden gestrichen zu werden.
Achtung! Nicht vergessen, die eigenen AGB der anderen Seite zur Kenntnis zu geben oder dem Vertrag beizulegen. Es gelten immer diejenigen AGB, die vor der Vertragsunterzeichnung zuletzt im Verkehr waren. Wenn die andere Vertragspartei ihre AGB sendet, sollte im Gegenzug durch Übersendung der eigenen AGB sofort widersprochen werden. Wird der Widerspruch versäumt, so gelten die AGB der Vertragspartnerin / des Vertragspartners.
Maßgebliche inhaltliche Änderungen sollten nicht ohne rechtlichen Beistand erfolgen.
Urheberrecht
Sind die Werkabbildungen von einer Fotografin / einem Fotografen erstellt worden,
muss die Nutzung geregelt und die Urheberin / der Urheber genannt werden. Gleiches
gilt, wenn die Künstlergruppe KLUB7 das Werk selbst fotografisch oder mittels anderer Techniken reproduziert hat.
Das Folgerecht regelt das Recht der Künstlergruppe KLUB7, bei Weiterveräußerung eines bereits veräußerten Werkes durch bzw. an einen Kunsthändler oder Versteigerer (§ 26 UrhG) am Erlös beteiligt zu sein.
Das Zugangsrecht regelt das Recht der Künstlergruppe KLUB7 auf Zugang zu bereits veräußerten Werken, soweit dies zur Herstellung von Vervielfältigungsstücken
oder Bearbeitungen erforderlich ist (§ 25 UrhG).
Rechte, Pflichten und Leistungen beider Vertragsparteien
Übergabe und Rückgabe des Werkes/der Werke
Die Bezeichnungen und Beschriftungen am Werk /an den Werken müssen identisch
mit denen in der Werkliste und auf dem Lieferschein sein.
Für Teile des Werks / der Werke, die nicht urheberrechtlich geschützt sind, gelten die
Garantie- und Gewährleistungsregelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).
Veränderung / Vernichtung des Werkes / der Werke durch die Eigentümerin / den Eigentümer
Nach dem geltenden Gesetz wird zwischen einer Veränderung und der beabsichtigten
Vernichtung eines Werkes durch die Eigentümerin / den Eigentümer unterschieden.
Während durch Veränderung das Urheberrecht der Künstlergruppe KLUB7 verletzt wird, steht es der Eigentümerin/dem Eigentümer hingegen frei, das Werk zu vernichten. Um einer möglichen beabsichtigten Vernichtung entgegenzuwirken, sind vertragliche Regelung notwendig.